Gesetzlich versichert
Osteopathie auf Rezept vom Arzt
Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten Osteopathie anteilig, wenn Sie vom Arzt verordnet wurde.
Sie erhalten von uns eine Quittung/Rechnung die Sie in der Praxis oder per Überweisung bezahlen und dann zusammen mit dem Rezept bei Ihrer Kasse einreichen.
Manuelle Therapie
Für Ihr Kassenrezept beachten Sie bitte
Ihre Behandlung muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung begonnen werden, ansonsten verliert das Rezept seine Gültigkeit. Diese Frist ist kürzer als Sie jetzt vermuten, bitte kümmern Sie sich sobald Sie die Verordnung erhalten haben um Ihre Behandlungstermine.
Für Ihr Rezept müssen wir im Auftrag Ihrer Krankenkasse, bei Ihrem ersten Termin eine Rezeptgebühr erheben.
Sie sind von der Rezeptgebühr durch Ihre Krankenkasse befreit, bitte bringen Sie beim ersten Termin die Befreiungskarte mit. Achten Sie darauf dass die Arztpraxis diese Befreiung auf dem Rezept markiert hat.